Dienstag, 12. November 2024

Fragen und Antworten

1. Was ist passiert?


Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt ausweislich ihrer eigenen Pressemitteilung vom 06.03.2013 sowie diversen Presseberichten zufolge (u.a. FAZ vom 06.03.2013, Süddeutsche vom 08.03.2013 und Wirtschaftswoche vom 11.03.2013) seit 05.03.2013 wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, der Bilanzmanipulation, des Kapitalanlagebetrugs, der Marktpreismanipulation und des Kreditbetrugs gegen fünf ehemalige und amtierende Vorstandsmitglieder der Windreich GmbH (vormals: Windreich AG), darunter den Gründer und Vorstandsvorsitzenden Herrn Willi Balz. So sollen die Bilanzen des Unternehmens 2010 und 2011 unter anderem Forderungen und Umsätze in Millionenhöhe ausgewiesen haben, denen jedoch entweder keine Geschäfte oder aber Geschäfte mit einem deutlich niedrigeren Wert zugrunde legen sollen. Auch sollen dem Alleinaktionär Balz ausweislich eines Berichtes der „Zeit-online“ vom 18.02.2011 im Jahr 2009 in mehreren Tranchen 48,5 Millionen Euro zum Erwerb historischer Rennwagen durch die Windreich geliehen worden sein, was den Verdacht nahelegt, dass eine strikte Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen, wie auch von der Ratingagentur Creditreform beanstandet (Wallstreet-online vom 18.12.2012), zumindest fraglich erscheinen lässt.
Der Handel mit den Anleihen wurde am Montag, den 04.03.2013, kurzfristig ausgesetzt. Hintergrund hierfür war, dass die Windreich GmbH „gegen die Folgepflicht, ein aktuelles und gültiges Folgerating nach § 38 Abs. 1 und 2 der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der baden-württembergischen Wertpapierbörse zu veröffentlichen und zu übermitteln“ verstoßen hat. Darüber hinaus ist das Unternehmen seiner Zinszahlungsverpflichtung Anfang März erst zwei Tage später nachgekommen, da die Mittel „anderweitig disponiert werden mussten“, wie der Vorstandsvorsitzende Balz die Anleihegläubiger in einem Brief informierte. Mittlerweile wurde der Handel zwar wieder aufgenommen, die Anleihen haben jedoch erheblich an Wert verloren. Derzeit verfügt das Unternehmen laut Creditreform zwar über ein gültiges Rating, jedoch hat dieses die Veröffentlichung untersagt.

Die Windreich GmbH hat bereits zum 16. April 2013 die Aufnahme ihrer Anleihen im Handelssegment Bondm ordentlich gekündigt. Dies hat zur zwingenden Folge, dass die Anleihen damit in den sog. Freiverkehr kommen, wo zu Lasten der Anleihegläubiger regelmäßig weniger Kontrolle und Transparenz herrscht. So muss Windreich durch diesen Segmentwechsel kein neues Rating mehr veröffentlichen.
Der Kurswert der Windreich Anleihen ist durch diese Mitteilungen erheblich eingebrochen und notiert mittlerweile deutlich unter 25,00, also auf weniger als ein Viertel des Nominalbetrags gefallen.

2. Welche Papiere des Unternehmens sind von der Insolvenz betroffen?

Betroffen sind die zwei Schuldverschreibungen:

WKN               Fälligkeit               Emissionsvolumen

A1CRMQ         31.03.2015            EUR 50 Mio.

A1HRV3          15.07.2016            EUR 75 Mio.    

3. Wird die Windreich GmbH weiter Zinsen für die Anleihen zahlen?


Dass die Windreich GmbH weiterhin in der Lage sein wird, Zinsen für die Anleihen zu zahlen, erscheint aus heutiger Sicht zumindest fraglich. Die verspätete Zinskuponzahlung der 6,500% Anleihe (WKN A1CRMQ) zum 04.03.2013 zeugt davon, dass bereits Liquiditätsprobleme hinsichtlich der Zinszahlung bestanden. Dies hat im Übrigen auch das Anschreiben von Herrn Balz an die Anleihezeichner vom 05.03.2013 bestätigt, wenn er  von einer „notwendigen anderen Verwendung“ dieser Gelder spricht.

Darüber hinaus wurde auch das derzeitig eigentlich gültige Rating der Creditrefom auf Anweisung von Herrn Balz nicht veröffentlicht, so dass der Verdacht nahe liegt, dass dieses Rating die Kreditwürdigkeit des Unternehmens negativ erscheinen lässt. Balz selbst hat in Medienberichten (u.a. FAZ, Artikel vom 04.03.2013) die laufende Liquidität des Unternehmens vom Verkauf des Nordseewindparks MEG1 abhängig gemacht.

4. Wie geht’s weiter?


Der weitere Fortgang hängt nunmehr entscheidend von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Verhalten der Geschäftsführung der Windreich GmbH, aber auch ihren Gläubigern ab.
Sollten die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag -.was gegenwärtig nicht beurteilt werden kann- vorliegen, muss die Windreich GmbH bzw. können die Gläubiger grundsätzlich einen Insolvenzantrag stellen. Die Windreich GmbH kann einen Insolvenzantrag bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit, d.h. wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen stellen. Die frühzeitige Antragstellung in Verbindung mit einem Insolvenzplan oder der Eigenverwaltung des Schuldners zur Sanierung des insolventen Unternehmens kann aus Sicht eines Unternehmens durchaus sinnvoll sein. Dies zeigen andere prominente Beispiele. Es ist jedoch vor dem Hintergrund der Presseberichte der Windreich GmbH höchst fraglich, ob sie diesen Schritt gehen wird.

Stellt ein Gläubiger einen Insolvenzantrag, so muss er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Hierüber entscheidet dann das zuständige Insolvenzgericht.

Sind die Beschuldigten den ausweislich der obig zitierten Presseartikel durch die Staatsanwaltschaft derzeit ermittelten Straftaten der  Insolvenzverschleppung, der Bilanzmanipulation, des Kapitalanlagebetrugs, der Marktpreismanipulation und des Kreditbetrugs hinreichend verdächtig, so erhebt der Staatsanwalt in der Regel die öffentliche Klage. Welchen Einfluss dies auf das Unternehmen haben würde, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch dann davon auszugehen, dass insbesondere bei dem sich bestätigenden Verdacht der Insolvenzverschleppung die Einleitung eines Insolvenzverfahrens droht.

5. Welche Möglichkeiten haben Anleger jetzt?


Wir raten zunächst dringend dazu, sich um eine anwaltliche Beratung zu bemühen. Nur so ist gewährleistet, dass die Interessen der Anleger von Anfang an bestmöglichst vertreten werden. Hierzu können Sie grundsätzlich jeden beliebigen Anwalt beauftragen. Allerdings ist der Vorteil für Sie bei Beauftragung der Sozietät NIEDING + BARTH, dass eine der marktführenden deutschen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz für Sie tätig ist. Darüber hinaus verfügen wir nicht nur nachgewiesener Weise über das notwendige Know-How, um in diesem Kapitalanlagefall für Sie tätig zu werden sondern auch den unmittelbaren und kurzen Draht zu entscheidenden Institutionen, was Ihnen als Mandant unseres Hauses zu Gute kommt. Im Fall Windreich gilt es zunächst, ein Quorum für den Antrag auf eine Gläubigerversammlung zu erreichen, um dann die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt zu vertreten. Daneben können auch andere Ansprüche gegen Beteiligte bestehen. Hier gilt es, diese Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen und ggf. geltend zu machen. Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Ansprüche der Anleihegläubiger in diesem Verfahren gesichert werden.

Weiter raten wir, möglichst vorsichtig mit Interessen- oder Schutzgemeinschaften umzugehen. Oft werden diese gerade von den Hintermännern, Emittenten oder Initiatoren von Kapitalanlagemodellen initiiert, um eine mögliche eigene Haftung geschickt auszuschließen. Darüber hinaus sind selbst seriöse Interessen- oder Schutzgemeinschaften nicht in der Lage, umfassende rechtliche Vertretung der geschädigten Kapitalanleger zu bieten. Auch solche Interessen- und Schutzgemeinschaften sind daher wiederum auf die Einschaltung von Anwälten angewiesen. So entstehen unnötige Kosten und Reibungsverluste durch erforderliche Informationsweitergabe über mehrere Stationen, die Ihnen bei der Beauftragung von spezialisierten Rechtsanwälten von Anfang an erspart bleiben. Vertrauen Sie die Vertretung Ihrer Interessen deshalb nur Anwälten an, die nachweislich mit einer guten Leistungsbilanz im Kapitalanlagerecht aufwarten können. So ist gewährleistet, dass Sie "schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher werfen".

6. Wer ist die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft?

Die Anwälte von Deutschlands erster reiner Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
Nieding + Barth engagieren sich seit 1994 für die Rechte von privaten Kapitalanlegern und institutionellen Investoren. Unabhängig von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben sich für das Engagement der Kanzlei viele Facetten: Jedes Jahr erleiden Investoren hohe Verluste, weil Anlageberater, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister nicht entsprechend sorgfältig mit dem ihnen anvertrauten Geld umgegangen sind oder aber weil Betrüger am Werk waren. Immer öfter gilt es zudem, den Interessen der Gläubiger von insolventen Unternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ein beeindruckender track record spricht für unser jahrelanges Engagement. So haben wir bis heute nationale und internationale Investoren mit einer Gesamtschadenssumme von über 10 Milliarden EUR gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche anwaltlich vertreten. Im Bereich der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben wir bisher über 50 Entscheidungen des BGH herbeigeführt. Darüber hinaus haben unsere Anwälte an den wesentlichen Kapitalmarktgesetzgebungsverfahren der letzten zehn Jahre durch Stellungnahmen zu den jeweiligen Gesetzesentwürfen mitgewirkt.
Bundesweit bekannt ist auch die Kompetenz unserer Kanzlei im Insolvenzrecht. Im Rahmen der Insolvenzverfahren namhafter Aktiengesellschaften ist Rechtsanwalt Klaus Nieding unter anderem vom Amtsgericht Frankfurt am Main (im Insolvenzverfahren der Gontard & Metallbank AG), vom Amtsgericht Wuppertal (im Insolvenzverfahren der Gold-Zack AG) und vom Amtsgericht Fürth (im Insolvenzverfahren der Solar Millennium AG) zum "Gemeinsamen Vertreter" der Anleihen-Besitzer von Inhaberschuld- bzw. von Wandelschuldverschreibungen der insolventen Gesellschaften bestellt worden. Der Jurist vertritt die Ansprüche der Gläubiger in einer Gesamthöhe von 15 Millionen, 56 Millionen Euro bzw. 200 Millionen Euro sowohl im Insolvenzverfahren, als auch im jeweiligen Gläubigerausschuss der Gesellschaften. Der Gläubigerausschuss als ein wichtiges Gremium arbeitet mit dem Insolvenzverwalter zusammen und entscheidet unter anderem auch über die Verteilung des noch vorhandenen Geldes.

7. Kann ich damit rechnen, mein eingezahltes Geld zurückzubekommen?

Die Sicherung Ihrer Ansprüche aus den Windreich-Anleihen auf Zahlung des Zinses und des Nennbetrages zum Ablaufzeitpunkt, d.h. die Rückerlangung des eingezahlten Kapitals für die geschädigten Anleger, ist unser vorrangiges Ziel. Garantieren können wir jedoch nichts. Wer Ihnen eine solche Garantie abgibt, handelt unseriös oder sogar betrügerisch. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles tun werden, um Ihre berechtigten Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, vertreten wir Ihre Interessen nicht nur im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahren bzw. im Insolvenzverfahren selbst, sondern auch gegenüber weiteren Beteiligten, wie z.B. Wirtschaftsprüfern, anderen Prospektverantwortlichen oder Anlageberatern. Im Übrigen ist der Vertrieb zu überprüfen. Hier ist im Einzelfall zu fragen, ob der Anleger vor der jeweiligen Investition ordnungsgemäß über Chancen und Risiken aufgeklärt wurde.

8. Was muss ich als Anleger tun?

Sofern Sie uns mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, bleibt Ihnen nicht mehr viel zu tun, denn wir übernehmen und vertreten Ihre Interessen vollumfänglich. Das hat für sie den Vorteil, dass Sie nur einen Ansprechpartner haben und sicher sein können, dass Sie keine Fristen verpassen.

9. Macht es Sinn, seine Interessen mit anderen Anlegern zu bündeln?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zahlen- wie willensmäßig starke Vertretung von betroffenen Anlegern durch eine bekannte und auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei wie die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft mit den Anspruchsgegnern quasi auf Augenhöhe verhandeln und durch gezielte kommunikative Maßnahmen den erforderlichen öffentlichen Druck herstellen kann. Die ist ein wesentlicher Vorteil für die Geschädigten. Massenfälle mit mehreren tausend betroffenen Anlegern mutieren erfahrungsgemäß schnell zu Fällen mit politischer Bedeutung. Anleger sind schließlich auch Wähler. Zudem stellt sich schnell die Frage, ob die verantwortlichen Behörden ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktion gerecht wurden und ob die Legislative der Bedeutung des Themas und supranationalen Vorgaben entsprechend gehandelt hat. Einzelne Investoren stehen diesem politisch-administrativen Komplex oftmals nahezu hilflos gegenüber.

Demgemäß raten wir dazu, dass sich die Anleihegläubiger zusammenschließen und die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangen. Dies ist möglich für alle Anleihegläubiger der 6,500 % Anleihe (WKN:A1HRV3) mit der Laufzeit bis zum  15.07.2016. In dieser  Gläubigerversammlung kann dann ein sogenannten „Gemeinsamen Vertreter“ bestellt werden. Dieser ist dann zuständig für die Durchsetzung der Ansprüche der Anleihegläubiger und kann beispielweise besser die nachträgliche Änderung von Anleihebedingungen durchsetzen.  Unser Haus verfügt in diesem Bereich über die größtmögliche Erfahrung. So bekleidet Herr Rechtsanwalt Nieding die Funktion des „Gemeinsamen Vertreters“ der Anleiheinhaber in den Insolvenzverfahren der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG sowie im aktuellen Insolvenzfall der Solar Millennium AG. Diese Bündelung der Interessen der Anleiheinhaber im Insolvenzverfahren hat sich bewährt, so konnten wir etwa im Insolvenz-Fall Gontard & Metallbank bis heute gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter eine Ausschüttung von rund 60 % der Forderungen erreichen.

Hinsichtlich der 6,500%-Anleihe mit Laufzeit bis zum 31.03.2015 (WKN: A1CRMQ) ist es unser Ziel, die Anleihebedingungen nachträglich durch Vertrag mit sämtlichen Gläubigern dergestalt zu ändern, dass die vollumfängliche Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes, insbesondere die Möglichkeit von Mehrheitsbeschlüssen durch Gläubiger, festgeschrieben wird.  In diesem Zusammenhang ist es unser Ziel, auch hier durch die Interessenbündelung möglichst vieler Anleihegläubiger Druck auf die Emittentin dergestalt auszuüben, dass diese eine Gläubigerversammlung einberuft.

10. Wird meine Rechtsschutzversicherung für die anwaltlichen Kosten aufkommen?


Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt, muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden und richtet sich nach den Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrundeliegenden Rechtsschutz-Bedingungen. Sollten Sie uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, übernehmen wir die Prüfung, ob Ihre Rechtschutzversicherung einstandspflichtig ist. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Erteilung der Deckungszusage ohne zusätzliche Kosten für Sie. Erteilt der Rechtschutzversicherer diese Deckungszusage, ist unsere Tätigkeit für Sie insgesamt – mit Ausnahme eines eventuellen Selbstbehalts – kostenlos.

11. Was kostet mich die Mandatierung der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft genau?

Grundsätzlich richten sich die Kosten unserer Mandatierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Danach berechnet sich die Gebühr nach der Höhe des sog. Gegenstandswertes. Da dieser von Fall zu Fall unterschiedlich ist, teilen wir Ihnen die Kosten im Rahmen unseres ersten Informationsanschreibens individuell  mit.  


12. Wann fallen die Kosten an?

Das Ausfüllen des Fragebogens sowie die Zusendung an die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft führt hier zunächst zu einer kostenlosen Registrierung. Aufgrund Ihrer Angaben im Fragebogen werden wir Ihre Ansprüche prüfen und Ihnen Mitteilung machen, welche Möglichkeiten wir in Ihrem konkreten Fall zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche sehen. Erst dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie unser Haus für die außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen beauftragen möchten. Hierzu senden Sie uns bitte die von Ihnen gegengezeichnete und mit Datum versehene Vollmacht sowie die Vergütungsvereinbarung zu. Sobald uns diese hier vorliegen, werden wir mit der Vertretung Ihrer Interessen beginnen und das vereinbarte Honorar unserer außergerichtlichen Tätigkeit abrechnen.

PRESSE

Presseinformation - 07.11.2016
Windreich – Verjährung von Ansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer droht
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Presseinformation - 16.05.2016
Insolvenzverfahren WINDREICH - Informationen für die Anleihegläubiger zum Investorenprozess des Offshore Windparks Merkur Offshore (vormals MEG I) verfügbar und Einladung der gemeinsamen Vertreter zur Investorenkonferenz am 23.05.2016
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14.06.2014 - Presseinformation
Erweiterte Informationsmöglichkeiten für Windreich‐Gläubiger
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Presseinformation - 14.01.2014
Klaus Nieding zum Gemeinsamen Vertreter bei Windreich gewählt
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11.12.2013 - Presseinformation
Insolvenzverfahren über Vermögen der Windreich GmbH eröffnet
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14.09.2013 - Stuttgarter Zeitung
Auch Windreich-Tochter meldet Insolvenz an
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13.09.2013 - Börsen-Zeitung
Gläubigerausschuss bei Windreich bestellt
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13.09.2013 - Handelsblatt
Gemeinsamer Vertreter bei Windreich-Gläubiger
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10.09.2013 - Handelsblatt
Windige Anleihen
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10.09.2013 - Anleihen Monitor
Windreich-Insolvenz: So sollten Anleihe-Gläubiger reagieren
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10.09.2013 - Darmstädter Echo
Windreich in Zahlungsnöten
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10.09.2013 - Süddeutsche Zeitung
Sturm auf hoher See
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09.09.2013 - focus.de
Roundup 2 - Windpark-Projektentwickler Windreich in Zahlungsnöten
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09.09.2013 - Boersennews
Roundup 2 - Windpark-Projektentwickler Windreich in Zahlungsnöten
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09.09.2013 - finanzen.ch
Roundup 2 - Windpark-Projektentwickler Windreich in Zahlungsnöten
mehr Informationen   

09.09.2013 - Finanztreff
Roundup 2 - Windpark-Projektentwickler Windreich in Zahlungsnöten
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20.04.2013 - Börsen Zeitung
Nur die Anleger bleiben staunend auf der Strecke
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25.03.2013 - The Wall Street Journal
Windreich Anleger organisieren Widerstand
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19.03.2013 - Pressemitteilung
Nieding + Barth sieht Handlungsbedarf bei Anleihegläubigern der Windreich AG
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